ansprechpartnerin
Kirsten Trotz
Studienrätin
Telefon 0591 804430
trotz@bbs-lingen-wirtschaft.de
Die Ausbildung im Einzelhandel
Früher sah man den Kunden als König. Heute ist der Kunde eher ein Partner, der ernst genommen und fachkundig beraten werden will. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Einzelhandel bieten „Problemlösungen” an, um die Wünsche der Verbraucher zu erfüllen.
Der Kontakt mit dem Kunden stellt auch den Ausgangspunkt für den Unterricht in der Berufsschule dar. Das Verkaufsgespräch, das Erkennen der Verbraucherwünsche, die Vermittlung von Warenkenntnissen und der Einsatz verkaufsfördernder Mittel bilden Schwerpunkte des Unterrichtes.
Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Einzelhandelsunternehmens werden darüber hinaus kaufmännische und rechtliche Kenntnisse erwartet.
Der Einzelhandel bildet nicht nur Kaufleute im Einzelhandel (Ausbildungsdauer 3 Jahre) aus, sondern auch Verkäufer und Verkäuferinnen (Ausbildungsdauer 2 Jahre). An den Berufsbildenden Schulen Lingen – Kaufmännische Fachrichtung – werden die Kaufleute im Einzelhandel und die Verkäufer und Verkäuferinnen im Rahmen der folgenden Lernfelder gemeinsam beschult.
Die Anordnung der Lernfelder folgt der Idee der Teilung in die zwei Ausbildungsberufe Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel. Die Lernfelder des ersten Ausbildungsjahres befassen sich mit dem Warenverkauf und der dafür erforderlichen Orientierung am Kunden. Die im zweiten Jahr folgenden Lernfelder stellen mit Beschaffung, Lagerung, Datenbearbeitung unterstützende Handlungsbereiche in den Mittelpunkt und greifen anschließend die Kundenorientierung wieder auf. Die Lernfelder des dritten Ausbildungsjahres thematisieren weitergehende betriebliche Handlungssituationen, die dem Ausbildungsprofil des Kaufmanns/der Kauffrau im Einzelhandel entsprechen. Die notwendigen Warenkenntnisse sind abhängig vom Sortiment sowie der Betriebs- und Verkaufsform. Die Berufsschule vermittelt am Beispiel ausgewählter Waren Techniken des Erwerbs von Warenkenntnissen und damit die Fähigkeit sich in neue Sortimente einzuarbeiten. Bei der Herausbildung der Handlungskompetenzen im Rechnungswesen wird die Schwerpunktverlagerung von der Dokumentations- zur Steuerungs- und Kontrollfunktion im Rahmenlehrplan konsequent verfolgt.
Die Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – erstrecken sich auf alle Aktionsbereiche des Einzelhandels und werden in die Lernfelder integriert. Sie bieten vielfältige Anlässe für wirtschafts- und warenethische Bezüge.
Unterricht
Grundstufe: zwei Berufsschultage pro Woche
Fachstufe I: ein Berufsschultag pro Woche
Fachstufe II: ein Berufsschultag pro WocheDie Verkäufer/in mit einem Ausbildungsvertrag über zwei Jahre werden gemeinsam mit den Einzelhandelskaufleuten, die einen Vertrag über drei Jahre haben, in der Grundstufe eingeschult.
Auszubildende mit einer Ausbildungszeitverkürzung werden direkt in die Fachstufe I eingeschult.
Unterrichtsfächer/Lernfelder
Der Unterricht besteht aus dem allgemeinbildenden und dem berufsspezifischen Bereich. Im allgemeinbildenden Bereich werden laut Stundentafel die Fächer Politik, Sport, Deutsch und Religion unterrichtet.
Der berufsspezifische Bereich umfasst in den drei Ausbildungsjahren folgende Lernfelder:
1. Ausbildungsjahr (Grundstufe) |
Lernfeld 1: Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren Lernfeld 2: Verkaufsgespräche kundenorientiert führen Lernfeld 3: Kunden im Servicebereich Kasse betreuen Lernfeld 4: Waren präsentieren Lernfeld 5: Werben und den Verkauf fördern |
2. Ausbildungsjahr (Fachstufe I) |
Lernfeld 6: Waren beschaffen Lernfeld 7: Waren annehmen, lagern und pflegen Lernfeld 8: Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren Lernfeld 9: Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen Lernfeld 10: Besondere Verkaufssituationen bewältigen |
3. Ausbildungsjahr (Fachstufe II) |
Lernfeld 11: Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern Lernfeld 12: Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden Lernfeld 13: Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen Lernfeld 14: Ein Unternehmen leiten und entwickeln |
Berufsschulzeugnis
Im Zeugnis wird eine Durchschnittsnote ausgewiesen.
Voraussetzungen für den Berufsschulabschluss:
a) Die Leistungen im berufsfeldübergreifenden Bereich müssen mindestens ausreichend sein.
b) Die den Bereichen zugeordneten Fächer bzw. Lernfelder dürfen höchstens zwei mangelhafte oder eine ungenügende Leistung aufweisen; alle anderen Lernfelder bzw. Fächer müssen mit ausreichend oder besser bewertet worden sein.
c) Fächer, die im 1. Halbjahr (oder in der Grundstufe) unterrichtet wurden, werden in das Abschluss- oder Abgangszeugnis übernommen und bei der Ermittlung des erworbenen Abschlusses bzw. des Ausgleichs berücksichtigt.
Abschlüsse
Abschluss | Voraussetzung |
---|---|
Berufsschulabschluss (Abschlusszeugnis) | ausreichende Leistungen in allen Fächern zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung |
Hauptschulabschluss | Abschlusszeugnis der Berufsschule |
Realschulabschluss |
1. Abschlusszeugnis der Berufsschule 2. erfolgreicher Prüfungsabschluss vor der IHK |
Erweiterter Realschulabschluss |
• Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 • mindestens befriedigende Leistungen in folgenden Fächern: - Deutsch-Kommunikation und - einer Fremdsprache und - dem berufsspezifischen Unterricht • Prüfungszeugnis der IHK |
Fachhochschulreife |
1. Abschlusszeugnis der Berufsschule 2. Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife (in Niedersachsen erworben) 3. Prüfungszeugnis der IHK Schülerinnen, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen erworben haben, müssen sich zur Bescheinigung der Fachhochschulreife an die Bezirksregierung Münster wenden. |
Förderangebote
Auf Wunsch können spezifische Förderangebote gemacht bzw. vermittelt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrerin bzw. Ihren Klassenlehrer.
Frau Sander bietet nach Vereinbarung ein Bewerbungstraining an. Bewerbungsschreiben und Bewerbungsgespräche können so vor- und nachbereitet werden.
Spezielle Prüfungsvorbereitungskurse werden bei Bedarf vom Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft (BNW), von der Volkshochschule (VHS), dem Ludwig-Windthorst-Haus (LWH), dem Arbeitsamt oder sonstigen Bildungsträgern angeboten. Bitte informieren Sie sich bei diesen Institutionen.
Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer (IHK)
Die Zwischen- und Abschlussprüfungen der Industrie- und Handelskammer finden in den Räumen der BBS Lingen und in den Betrieben statt. Zuständig für die Organisation ist die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland.
Zwischenprüfung Verkäufer/-in
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens 90 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten:
1. Verkauf und Marketing
2. Kassieren und Rechnen
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes. Eine Anrechnung der hier erzielten Leistungen auf die Abschlussprüfung erfolgt nicht.
Abschlussprüfung Verkäufer/in
Schriftlich (50 %): Die schriftliche Abschlussprüfung wird landesweit einheitlich durchgeführt in den Prüfungsbereichen
1. Prüfungsbereich Verkauf und Marketing (50 % v. schriftl. Teil)
2. Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Rechnungswesen (30 % v. schriftl. Teil)
3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (20 % v. schriftl. Teil)
Mündlich:
4. Fallbezogenes Fachgespräch (50 %)
Die Prüfung ist bestanden, wenn das Gesamtergebnis mindestens ausreichend ist und mindestens in zwei Prüfungsbereichen (Nr. 1 – 3) sowie im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch (Nr. 4) mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Eine Ergänzungsprüfung (15 Minuten mündliche Prüfung) ist in einem schriftlichen Prüfungsbereich möglich, falls sich im gesamten schriftlichen Prüfungsbereich zwei Mangelhaft ergeben haben. Dadurch kann die mangelhafte Leistung in eine ausreichende Prüfungsleistung verbessert werden.
Einzelhandelskaufmann/-frau
Die Prüfung erfolgt ohne Zwischenprüfung. Die Abschlussprüfung setzt sich aus einem Teil I und einem Teil II zusammen (gestreckte Abschlussprüfung), die zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden.
Teil 1 der Abschlussprüfung soll am Ende des 2. Ausbildungsjahres stattfinden.
Er besteht aus folgenden drei Prüfungsbereichen:
1. Verkauf und Marketing (90 Minuten)
2. Warenwirtschaft und Rechnungswesen (60 Minuten)
3. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
Alle drei Prüfungsgebiete werden in schriftlicher Form an einem Prüfungstag geprüft.
Teil 2 der Abschlussprüfung soll am Ende des 3. Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Prüfung erstreckt sich auf die Gebiete:
1. Geschäftsprozesse im Einzelhandel (105 Minuten)
2. Fallbezogenes Fachgespräch (20 Minuten)
3. Vorbereitungszeit (15 Minuten)
Die Geschäftsprozesse im Einzelhandel werden in schriftlicher Form geprüft, das fallbezogene Fachgespräch in mündlicher Form.
Ermittlung des Gesamtergebnisses und Bestehensregelungen
Gewichtung der Prüfungsbereiche
Verkauf und Marketing 15 % (Teil 1)
Warenwirtschaft und Rechnungswesen 10 % (Teil 1)
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 % (Teil 1)
Geschäftsprozesse im Einzelhandel 25 % (Teil 2)
Fallbezogenes Fachgespräch 40 % (Teil 2)
Bestehensregelungen
Das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 muss mindestens mit „ausreichend“ bewertet sein.
Das Ergebnis im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel muss mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden.
Das Ergebnis im fallbezogenen Fachgespräch muss mit mindestens „ausreichend“ bewertet sein.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings kann in dem Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt werden, wenn dies für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses in diesem Prüfungsbereich werden das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.